Queere Jugend- und Familienberatung
- Queere Jugendliche und junge Erwachsene (bis ca. 27 Jahre)
- Eltern, Geschwister und andere Familienangehörige
- Pädagogische Fachkräfte, Jugendsozialarbeit und Lehrkräfte, die Unterstützung suchen
- Persönliche Beratung
- Einzelgespräche
- Familiengespräche
- Online-Beratung per Chat, Telefon oder E-Mail (flexibel erreichbar)
- Gruppenangebote und Peer-Austausch (Themenabende, Workshops, sichere Räume)
- Unterstützung bei Coming-out, Identitätsfindung und Selbstfürsorge
- Unterstützung bei Diskriminierungserfahrungen, Mobbing oder Krisen
- Ressourcenvermittlung: LGBTQ+-freundliche Ärzt*innen, Therapeut*innen, Jugendeinrichtungen
ihr, wie du in deinem individuellen Anliegen unterstützt werden kannst.
Telefon: 017673924997
Das Angebot ist kostenlos und unterliegt der Schweigepflicht.
Beratung nach sbgg (selbstbestimmungsgesetz)
Im SBGG ist keine verpflichtende Beratung mit Beratungsschein vorgesehen oder gar in Ansätzen geregelt. Dennoch müssen Minderjährige ab 14 Jahren versichern, dass sie entsprechend beraten sind. Wenn du eine persönliche Beratung suchst, kannst du dich über den Butto an uns wenden und einen persönlichen Termin für eine Beratung zur Änderung des Geschlechtseintrages und des Vornamens ausmachen. Die Beratung kann in unseren Räumen in Halle (Saale), Mobil oder via Videocall stattfinden.
Wen beraten wir:
Wir beraten vordergründig Alle Personen bis 27 Jahre, die ihren
Geschlechtseintrag und/oder Vornamen nach dem SBGG ändern wollen§ 3 Abs. 1- wir beraten 14 bis 18 jährige, die bei der Erklärung versichern müssen, dass sie beraten sind
§ 3 Abs. 2 – wir beraten unter 14 jährige und über 18 jährige, die (selbst) keine Versicherung über eine Beratung abgeben müssen oder dürfen, dennoch eine Beratung wünschen
Zusätzlich beraten wir gesetzliche Vertreter*innen (Eltern, Personensorgeberechtigte, Vormund) die für die betreffende Person die Erklärung abgeben und dabei versichern müssen, dass sie beraten sind (§ 3 Abs. 2 und 3)
Eine Beratung für volljährige TIN* Menschen ist auch möglich, stellt aber keine „Pflicht“ dar, da ihr nicht versichern müsst, entsprechend beraten zu sein.
Informationen zum sbgg
Dokumente / Vorlagen
Zur Anmeldung der Erklärung zur Änderung des Geschlechtseintrages und Vornames, kannst du gern die Vorlage über den Button verwenden. Wenn du dieses Formular dann beim Standesamt abgibst, lege direkt eine Kopie deines Personalausweises bei.
Achtung: Das Formular ist nur für volljährige Personen nutzbar.
Über den Butto findest du das komplette Selbstbestimmungsgesetz (SBGG) und kannst es somit nochmal nachlesen.